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Versuchter Mord, Brandstiftung und Körperverletzung: Urteil im Prozess gegen „Letzte Verteidigungswelle“ erwartet

Дата публикации: 04-08-2026 16:14:50




Seit März stehen in Hamburg mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ vor Gericht. Weil sie so jung sind, ohne Öffentlichkeit. Nun hat die Richterin das letzte Wort.



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Versuchter Mord, Brandstiftung und Körperverletzung Urteil im Prozess gegen „Letzte Verteidigungswelle“ erwartet

Die Angeklagten stehen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude zu Beginn des Prozesses gegen die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“. (Archiv)

Die Angeklagten stehen im Sitzungssaal im Strafjustizgebäude zu Beginn des Prozesses gegen die rechtsextreme Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“. (Archiv)

Foto: Marcus Brandt/Pool dpa/dpa/Marcus Brandt

Hamburg · Seit März stehen in Hamburg mutmaßliche Mitglieder der rechten Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ vor Gericht. Weil sie so jung sind, ohne Öffentlichkeit. Nun hat die Richterin das letzte Wort.

Im Prozess gegen sieben mutmaßliche Mitglieder und einen Unterstützer der rechtsextremen Terrorgruppe „Letzte Verteidigungswelle“ wird vor dem Hanseatischen Oberlandesgericht am Mittwoch (12.30 Uhr) das Urteil gesprochen. Den jungen Angeklagten wird unter anderem versuchter Mord, Verabredung zum Mord, Brandstiftung und gefährliche Körperverletzung vorgeworfen.

Laut Anklage hat die Gruppe Brand- und Sprengstoffanschläge auf Asylbewerberheime und linke Einrichtungen verübt und geplant. Außerdem sollen die Mitglieder sogenanntes „Pädo-Hunting“ - also Jagd auf Menschen, die sie für Pädophile hielten - gemacht haben.

Plädoyers unter Ausschluss der Öffentlichkeit

Da die Angeklagten zur Tatzeit zwischen 14 und 21 Jahre alt waren, war die Öffentlichkeit nach der Anklageverlesung im März vom Prozess ausgeschlossen worden. Auch die Plädoyers von Bundesanwaltschaft und Verteidigung wurden hinter verschlossenen Türen gehalten.

Fünf der Angeklagten waren nach groß angelegten Razzien in Mecklenburg-Vorpommern, Brandenburg und Hessen im Mai vergangenen Jahres festgenommen worden. Drei weitere saßen da schon in Untersuchungshaft. Durchsuchungen hatte es zuvor schon in Sachsen und Thüringen gegeben.

Wenige Tage nach Prozessbeginn hatte die Bundesanwaltschaft bei einer Razzia gegen insgesamt zehn weitere Beschuldigte Räumlichkeiten in Mecklenburg-Vorpommern, Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Schleswig-Holstein durchsuchen lassen.

Ende Juni waren in Thüringen zwei weitere Jugendliche als mutmaßliche Mitglieder der „Letzten Verteidigungswelle“ verhaftet worden.

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