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Enteisung im Winter: Airline muss trotz Wetter zahlen

Дата публикации: 13-06-2026 13:30:13

Stundenlang im Flieger, draußen Schnee und Eis. Die Airline sagt: höhere Gewalt, keine Entschädigung. Enteisung ist doch ein Wetter-Risiko, oder etwa nicht? Wenn Sie das nächste Mal in Minneapolis festsitzen und die einen auf Wintersturm machen – zählt das wirklich noch?
Zum vorliegenden Urteilstext springen:
Das Wichtigste im Überblick
BGH: Enteisung zählt meist zum normalen Flugbetrieb und stoppt keine Ausgleichszahlung. [...]

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