Die EU-Staaten wollen die Fluggastrechte reformieren. Entschädigungen ab drei Stunden bleiben, doch neue Regeln bringen Vor- und Nachteile.
Entschädigungen ab drei Stunden bleiben erhalten. Zugleich müssen Airlines schneller informieren und zahlen. Eine neue Kostengrenze kann für einige Reisende jedoch zum Nachteil werden.
Für Reisende ist vor allem eine Entscheidung wichtig: Die bisherigen Entschädigungen bei erheblichen Verspätungen bleiben im Kern bestehen. Fluggesellschaften müssen Ansprüche künftig aber schneller bearbeiten. Außerdem erhalten Familien, Schwangere und Menschen mit Behinderung zusätzliche Rechte.
Die Regeln gelten allerdings nicht sofort. Nach dem Inkrafttreten bekommen die Airlines zwölf Monate Zeit für die Umsetzung. Mit einer Anwendung ist daher voraussichtlich ab Mitte 2027 zu rechnen.
Die EU-Staaten wollten die Schwelle ursprünglich anheben und die Zahlungen teilweise reduzieren. Das Europaparlament setzte jedoch durch, dass Passagiere grundsätzlich weiterhin ab einer Verspätung von mindestens drei Stunden Geld verlangen können.
Die Höhe richtet sich nach der Entfernung:
Auch bei einer Annullierung weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug kann ein Anspruch bestehen. Voraussetzung ist jeweils, dass die Fluggesellschaft für die Störung verantwortlich ist.
Keine Entschädigung wird in der Regel fällig, wenn außergewöhnliche Umstände die Störung unmittelbar verursachen. Dazu können extremes Wetter, Naturkatastrophen, randalierende Fluggäste oder Streiks bei Flughäfen und Bodenabfertigern gehören. Die Airline muss den Zusammenhang jedoch nachweisen.
Viele berechtigte Ansprüche werden bislang nicht geltend gemacht. Die Reform soll deshalb vor allem den Zugang zu Entschädigungen vereinfachen.
Fluggesellschaften müssen Betroffene spätestens 96 Stunden nach Ende der Reise schriftlich über ihre Rechte und das Verfahren informieren. Reisende erhalten neun Monate Zeit, ihren Anspruch einzureichen. Anschließend muss die Airline innerhalb von 30 Kalendertagen zahlen oder nachvollziehbar erklären, weshalb sie die Forderung ablehnt.
Ergänzend ist ein einheitliches europäisches Antragsformular vorgesehen. Airlines dürfen daneben eigene Formulare und Apps anbieten.
Eltern sollen künftig ohne Reservierungsgebühr neben ihren Kindern unter 14 Jahren sitzen dürfen. Die Regel erfasst nicht nur Eltern. Kostenlos neben dem Kind sitzen darf jede Begleitperson, die unter demselben Beförderungsvertrag gebucht ist – etwa ein Großelternteil oder eine andere Betreuungsperson. Als Kind gilt, wer am Abflugtag beziehungsweise beim ersten Flug einer gebuchten Verbindung noch keine 14 Jahre alt ist.
Einen Anspruch auf einen bestimmten Wunschplatz oder darauf, dass die gesamte Reisegruppe in derselben Sitzreihe untergebracht wird, schafft die Reform allerdings nicht. Garantiert wird zunächst ein benachbarter Platz für mindestens eine Begleitperson.
Sind solche Plätze nicht mehr verfügbar, muss die Fluggesellschaft nach dem Gesetzeswortlaut versuchen, eine gemeinsame Sitzmöglichkeit zu organisieren. Eine zusätzliche Gebühr allein dafür darf sie nicht verlangen.
Das gilt ebenfalls für Schwangere sowie für Menschen mit eingeschränkter Mobilität und deren Begleitpersonen.
Weitere Verbesserungen:
Das bedeutet allerdings nicht, dass jedes größere Handgepäckstück grundsätzlich kostenlos wird. Airlines dürfen weiterhin günstigere Tarife anbieten, bei denen Passagiere freiwillig auf entsprechendes Gepäck verzichten.
Bei einer Flugstörung muss die Airline innerhalb von drei Stunden eine vergleichbare Weiterbeförderung anbieten. Diese kann über eine andere Strecke, mit einer anderen Fluggesellschaft oder gegebenenfalls per Bahn erfolgen.
Bleibt ein Angebot aus, dürfen Reisende selbst eine Verbindung organisieren. Die Erstattung wird allerdings auf das Vierfache des ursprünglichen Ticketpreises begrenzt. Genau darin liegt eine mögliche Verschlechterung: Wer ursprünglich ein sehr günstiges Ticket gekauft hat, könnte auf einem Teil der Kosten für eine kurzfristig gebuchte Ersatzverbindung sitzen bleiben.
Auch die Betreuung wird genauer geregelt. Nach zwei Stunden Wartezeit sind Erfrischungen vorgesehen, nach drei Stunden eine Mahlzeit. Hinzu kommen Internetzugang und mindestens zwei Telefonate. Wird eine Übernachtung notwendig, muss die Airline grundsätzlich Hotel und Transfer übernehmen.
Bis die Reform angewendet wird, gelten die bisherigen Vorschriften. Betroffene sollten deshalb nicht auf die neuen Regeln warten.
Entscheidend ist eine gute Dokumentation: tatsächliche Abflug- und Ankunftszeiten festhalten, Nachrichten der Airline speichern und Belege für Mahlzeiten, Hotel oder Ersatzbeförderung aufbewahren. Zudem sollten Reisende sich den Grund für die Verspätung oder Annullierung möglichst schriftlich bestätigen lassen.
Die Reform verbessert vor allem Verfahren, Information und Unterstützung. Bei der Höhe der Entschädigungen verhindert sie einen befürchteten Abbau. Die Begrenzung der Kosten für selbst gebuchte Ersatzreisen zeigt jedoch, dass nicht jede Änderung automatisch mehr Verbraucherschutz bedeutet.
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