Schlechte Nachrichten für Streaming-Kunden: Die geplante Millionen-Rückzahlung wegen der Prime-Werbung ist vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht gescheitert.
Schlechte Nachrichten für Streaming-Kunden: Die geplante Millionen-Rückzahlung wegen der Prime-Werbung ist vor dem Bayerischen Obersten Landesgericht gescheitert.
Die Verbraucherschützer forderten eine Erstattung der Zusatzgebühren von monatlich knapp drei Euro für Kunden mit werbefreier Option oder eine Minderung des regulären Abopreises um mindestens 50 Prozent für jene ohne Zusatzoption.
Die Münchner Richter bewerteten die Vertragslage anders als zuvor das Landgericht München I, das Ende des vergangenen Jahres die einseitige Vertragsänderung und die zugehörige Informations-E-Mail mit etwa einem Monat Vorlauf noch als irreführend eingestuft hatte. Nach Ansicht des Obersten Landesgerichts war die Schaltung von Werbung durch die Nutzungsbedingungen gedeckt, da weder eine Zusage über Werbefreiheit vorlag noch eine werbefreie Vermarktung nachgewiesen werden konnte.
Für Kunden mit der kostenpflichtigen Drei-Euro-Zusatzoption erklärte das Gericht die Klage zudem nach den Vorgaben des Verbraucherrechtedurchsetzungsgesetzes für unzulässig, da die Ansprüche nicht im Wesentlichen gleichartig seien. Ein Anspruch auf Schadenersatz bestehe in beiden Fällen nicht.
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Die Kläger geben sich nach der Niederlage nicht geschlagen und wollen umgehend Revision beim Bundesgerichtshof einreichen.
„Wir gehen entschlossen in die nächste Instanz“, verkündet Michael Hummel, Vorstand der Verbraucherzentrale Sachsen in einer Pressemitteilung. „Eine so enge Auslegung des Gleichartigkeitserfordernisses würde das Instrument der Verbandsklage erheblich schwächen – deshalb streben wir nun eine Klärung vor dem Bundesgerichtshof an.“
Der Verbraucherzentrale zufolge habe die Justiz die „berechtigten Erwartungen von Millionen Verbrauchern nicht ausreichend“ berücksichtigt. Aus Sicht der Verbraucherschützer war der Streamingdienst über Jahre hinweg werbefrei oder zumindest werbearm. Die Verbraucherschützer betonen: „Verbraucher dürfen nicht damit rechnen müssen, dass ein laufendes Abo während der Vertragslaufzeit durch zusätzliche Werbung und den Wegfall von Funktionen entwertet wird.“
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