Nach zähem Ringen einigt sich der Schwäbische Turnerbund mit einer langjährigen Trainerin auf einen Vergleich. Die Kündigung bleibt bestehen, die Trainerin erhält Abfindung und Zeugnis.
Um 13 Uhr war der Rechtsstreit zwischen dem Schwäbischen Turnerbund (STB) und seiner langjährigen leitenden Stützpunkt-Trainerin in Stuttgart beendet. Beide Seiten hatten sich nach zähem Ringen auf einen Vergleich geeinigt. Diesen hatte Dr. Karin Hofherr, die Vorsitzende Richterin am Landesarbeitsgericht Stuttgart, bei der Berufungsverhandlung am Donnerstag angeregt.
Die Einigung sieht vor, dass die durch den STB ausgesprochene ordentliche Kündigung der Trainerin zum 31.08.2025 trotz "Bedenken der Kammer" bestehen bleibt. Die Trainerin, die fast 30 Jahre für den STB gearbeitet hatte, war im Zuge der Missbrauchsvorwürfe am Kunst-Turn-Forum in Stuttgart gekündigt worden. Nun wird es einen Auflösungsvertrag geben. Die 59-Jährige, die u.a. auch Topturnerin Helen Kevric betreut hatte, erhält eine Abfindung in Höhe von 110.000 Euro sowie eine Nachzahlung von Zulagen über 4.000 Euro. Der Betrag wird zum 31. August 2026 fällig. Dazu erhält die derzeit arbeitslose Trainerin ein wohlwollendes Zeugnis, in dem betont werden soll, dass die Kündigung "nicht sozialverträglich" und "ohne Verschulden einer Partei" erfolgt sei.
Während die Seite der Trainerin den Vergleich nicht weiter kommentieren wollte, sprach Matthias Ranke, STB-Geschäftsführer, gegenüber SWR Sport von einer Summe, die man "schweren Herzens verschmerzen" könne. Insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Klägerin im erstinstanzlichen Verfahren vor dem Arbeitsgericht noch eine Summe von 350.000 Euro aufgerufen hatte. "Das Ziel, dass wir aus diesem Thema rauskommen, haben wir erreicht", sagte Ranke.
Stuttgart, Mannheim, Augsburg Ein Jahr Turnskandal "Man muss nerven": Die zähe Aufarbeitung des Machtmissbrauchs im TurnenRanke sei nach Sichtung der über 50.000 Seiten der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungsakten (die Staatsanwaltschaft Stuttgart ermittelt seit 18 Monaten gegen ehemalige Trainerinnen, Trainer und Funktionäre) klar geworden, "dass eine weitere Zusammenarbeit nicht mehr möglich ist." Auch nicht in der Funktion als Talentscout des Verbands, wie die Seite der Trainerin vorgeschlagen hatte. "Wir können die Dame nicht auf Minderjährige loslassen", lehnte der Rechtsbeistand des Schwäbischen Turnerbunds eine mögliche Weiterbeschäftigung energisch ab. Dieses neue Aktenwissen mit den Aussagen von (Ex-)Turnerinnen hatte dem STB im vergangenen Jahr vor dem Arbeitsgericht noch nicht vorgelegen, der Verband verlor aufgrund mangelnder Beweise. Gegen dieses Urteil hatte der STB Berufung eingelegt und war vor das Landesarbeitsgericht gegangen.
Die vom STB vorgebrachten Zeugenaussagen aus den Ermittlungsakten und aus selbst geführten Gesprächen schienen nach Auffassung der Richterin für eine Kündigung der Trainerin nicht auszureichen. Die vorgetragenen Zeitbezüge, so die Richterin, stimmten teilweise nicht, der Umgang mit ärztlichen Attesten sei häufig Ermessenssache. "Viele Vorwürfe sind widerlegt", sagte sie. Das Verhalten der Trainerin gegenüber den Athletinnen sei aus Sicht der Kammer zwar durchaus "abmahnungswürdig", aber nach 29 Jahren Anstellungsverhältnis kein Grund für eine Kündigung. Damit nahm die Richterin eine rein arbeitsrechtliche Wertung vor.
Stuttgart Turnen Aufarbeitung im Turnskandal: Ergebnisse lassen auf sich wartenAuf die Vorladung von (Ex-)Turnerinnen als Zeuginnen hatte das Gericht verzichtet. STB-Geschäftsführer Ranke ist zwar überzeugt, dass solche öffentlichen Zeugenaussagen "einen echten Effekt zu unseren Gunsten" gegeben hätten. Andererseits zeigte er Verständnis dafür, dass zum Schutz der Athletinnen auf die Vorladungen verzichtet wurde.
Zu Lasten der Trainerin wurden vor allem die Auswertungen der Chatverläufe ihres Handys gewertet. Das Smartphone der Trainerin war im Zuge der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen sichergestellt worden. Über viele Jahre hinweg soll sich die 59-Jährige in Chats mit mindestens sechs Personen über Führungskräfte ihres Arbeitgebers ausgelassen haben. Die Richterin sprach von "Beleidigungen und Androhungen", die schon weit vor der ausgesprochenen Kündigung in Chats die Runde gemacht hätten.
Der Rechtsbeistand der Trainerin betonte immer wieder, seine Mandantin habe "sich nichts zu Schulden kommen lassen", ihr Ruf habe durch die öffentliche Berichterstattung "massiv gelitten" und sie habe kaum Chancen, noch einmal an anderer Stelle beruflich Fuß zu fassen. Am Ende aber stimmte seine Mandantin dem Vergleichsvorschlag zu.
Seit rund eineinhalb Jahren ist der Turnskandal ein Fall für die Justiz. Zunächst hatten sich die Ermittlungen gegen Trainer gerichtet. Ende Januar 2026 waren die Ermittlungen auf Funktionsträger im STB sowie auf den Deutschen Turner-Bund (DTB) und dabei auf den Verbandspräsidenten Alfons Hölzl und Sportvorstand Thomas Gutekunst ausgeweitet worden. Der DTB sieht kein strafbares Fehlverhalten der beiden Funktionäre und beruft sich dabei auf eine juristische Überprüfung durch eine Anwaltskanzlei.
Im Zuge der Missbrauchsvorwürfe war auch der Bundesstützpunkt in Mannheim in den Fokus gerückt. Der DTB hat zur Aufarbeitung an beiden Standorten eine Kanzlei eingesetzt. Auch der Schwäbische Turnerbund beschäftigt sich mit der Aufarbeitung und den daraus zu ziehenden Konsequenzen.
Zunächst wartet aber ein weiterer Termin vor dem Landesarbeitsgericht in Stuttgart auf den Verband. Wie die Trainerin geht auch der ehemalige Trainer von Helen Kevric gegen seine Kündigung vor. Auch er hatte in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Stuttgart gewonnen. Der Berufungsprozess des Schwäbischen Turnerbunds wird nun am 30. September verhandelt. "Aufgrund des Materials, das wir haben, und aufgrund des heutigen Ergebnisses bin ich sehr gelassen", gibt sich STB-Geschäftsführer Ranke zuversichtlich.