Die Lage bei den Trinkwasser-Reserven hat sich allerdings nicht entscheidend entspannt. Warum die Stadt trotzdem davon ausgeht, nun auf die Vorschriften verzichten zu können.
Die Stadt kassiert ihre Verbote zum Verbrauch von Trinkwasser wieder ein. Die entsprechende Allgemeinverfügung läuft regulär am 1. August aus und wird dann nicht verlängert. Das beschloss die mit dem Thema befasste Taskforce im Rathaus am Donnerstagvormittag. Das heißt aber laut Mitteilung nicht, dass sich die Lage bei den Trinkwasser-Reserven entscheidend entspannt hätte. Die Stadt kann auf die Allgemeinverfügung vor allem deshalb verzichten, weil im August so viele Münchnerinnen und Münchner in den Urlaub fahren, dass der Verbrauch von allein deutlich zurückgehen wird.
Die Stadt ruft aber alle, die daheim bleiben, weiter dazu auf, freiwillig Wasser zu sparen, wo immer es möglich ist. „Der sparsame Umgang mit Trinkwasser bleibt weiter wichtig, denn die hohen Temperaturen und die anhaltende Trockenheit stellen nach wie vor eine Belastung für unsere Wasserversorgung dar“, erklärt Oberbürgermeister Dominik Krause (Grüne) in der Mitteilung. Die Stadtwerke weisen darauf hin, dass die Allgemeinverfügung die erhoffte positive Wirkung gehabt habe. Im Durchschnitt seien seit dem Erlass etwa 330 Millionen Liter pro Tag verbraucht worden. In der Spitze waren davor mehr als 400 Millionen Liter pro Tag abgeflossen.
Damit treten die Vorgaben, die den Trinkwasserverbrauch senken sollen, am 2. August außer Kraft. Seit dem 14. Juli, dem Start der Allgemeinverfügung, war es etwa verboten, private Pools zu füllen, zwischen neun und 19 Uhr den Garten zu bewässern oder Fahrzeuge außerhalb von gewerblichen Anlagen zu waschen.
Sanktionen gegen Bürger oder Unternehmen, die sich nicht an die Vorgaben gehalten haben, habe es keine gegeben, erklärte das zuständige Umweltreferat. Der städtische Außendienst sowie die Mitarbeiter der kommunalen Verkehrsüberwachung und des Baustellenkontrolldienstes hätten aber im Rahmen ihrer Arbeit sehr wohl ein Auge darauf gehabt. Sie hätten bei Verstößen, ebenso wie die Polizei, keine Bußgelder verhängt, sondern aufgeklärt und gemahnt, dass die Verbote einzuhalten seien. Ebenso sei man mit Uneinsichtigen nach Hinweisen aus der Bevölkerung umgegangen.
Zwei Bürger hatten gegen die Allgemeinverfügung geklagt, doch am Mittwoch bestätigte das Verwaltungsgericht München den Kurs der Stadt vorerst. Es wies zwei Eilanträge der beiden Gartenbesitzer ab, die auch tagsüber gießen wollten. Die Stadt habe für ihre Vorschriften mit dem Wasserhaushaltsgesetz die nötige rechtliche Basis, hieß es in einer Mitteilung des Gerichts. Das Verbot, zwischen 9 und 19 Uhr den Garten mit Trinkwasser zu gießen, sei zudem verhältnismäßig. Die beiden Beschlüsse sind noch nicht rechtskräftig, die beiden Kläger können Beschwerde beim Bayerischen Verwaltungsgerichtshof einlegen.
Die Stadt und die Stadtwerke München (SWM) als kommunaler Trinkwasser-Lieferant dürfen sich in ihrem Vorgehen erst einmal rechtlich bestätigt fühlen. In den noch anstehenden Hauptverhandlungen ist das Verfahren damit zwar noch nicht gewonnen, doch die rechtlichen Hinweise aus dem Eilverfahren sind eindeutig. Sollte erneut ein deutlich zu hoher Verbrauch die Wasserversorgung gefährden, dürfte die Stadt wohl eine weitere Allgemeinverfügung erlassen.
Das scheint erst einmal nicht nötig zu sein, obwohl in München eine weitere Phase mit extrem hohen Temperaturen begonnen hat. Die Stadt erwartet in den kommenden Tagen und Wochen auch noch die eine oder andere Spitze im Verbrauch, doch nicht mehr so regelmäßig, als dass sie mit Verboten einschreiten müsste. Die Grundwassersituation sei zwar weiterhin angespannt, heißt es in der Mitteilung. Doch die Situation werde derzeit auch ohne Allgemeinverfügung als beherrschbar eingeschätzt.
Das grundsätzliche Problem an den Quellen bleibe aber, darauf weisen die Stadtwerke explizit hin. „Das Wasserdargebot unserer Hangquell- und Grundwasserfassungen ist aufgrund der viel zu geringen Niederschläge in den vergangenen 18 Monaten nach wie vor niedrig“, sagt SWM-Chef Florian Bieberbach. Warum das so ist, erläutern die Stadtwerke so: Schon 2025 sei ein zu trockenes Jahr gewesen, 2026 bisher auch und dazu sei im Juni schon eine erste Hitzewelle gekommen, wie „seit Beginn der Beobachtungen“ in München noch keine dokumentiert worden sei.
Nur die Sommerferien bewahren München davor, dass die Allgemeinverfügung verlängert werden muss. Auch SWM-Chef-Bieberbach appelliert an die Bürger, jetzt nicht gleich aus dem Vollen zu schöpfen. „Um weitere künftige Einschränkungen zu vermeiden, bitten wir deshalb dringend darum, das Trinkwasser auch weiterhin sorgsam und bewusst zu verwenden.“

Das Wassersparen sollte aber nicht nur die Bürgerinnen und Bürger etwas angehen, sondern die Stadt wollte auch bei sich anfangen. Deshalb wurden die zehn Brunnen mit dem höchsten Verbrauch abgeschaltet und bei 56 weiteren der Betrieb um vier Stunden reduziert. Das Wasser läuft dort nicht mehr von acht bis 22 Uhr, sondern von zehn bis 20 Uhr. Damit bleibe, so erklärt es das Baureferat, die Kühlungsfunktion an den heißesten Stunden des Tages erhalten.
Zu den abgeschalteten Anlagen gehört auch der berühmte Fischbrunnen am Marienplatz. Dort wird gerade eine neue Steuerung eingebaut, die ein zeitweises Abschalten erlaubt und den Wasserverbrauch so reduziert. Wahrscheinlich schon im August soll das Wasser dort wieder laufen. Der Stadtrat beschloss am Mittwoch zudem, weitere 30 Brunnen mit neuer Technik auszustatten und stellte dafür 900 000 Euro zur Verfügung. Bei zehn von ihnen soll der Umbau schon im kommenden Frühjahr zu Beginn der Brunnensaison abgeschlossen sein. Das soll allein 300 000 Liter Wasser pro Tag einsparen.
Das Abschalten der Brunnen stieß bei so manchen Münchnern besonders an den heißen Tagen auf Unverständnis. OB Krause wirbt um Verständnis und verspricht, dass das kein Dauerzustand sein werde. Der Einbau einer neuen Steuerung mit reduziertem Verbrauch ist aus seiner Sicht „ein guter Kompromiss“.
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