Nach amtlicher Nachprobe steht fest: Der BTV-8-Verdacht bestätigte sich nicht. Die Restriktionszone wird angepasst.
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© stock.adobe.com/Ольга Апанасенко Mitte Juli gab es einen ersten BTV-8-Nachweis in Niedersachsen auf einem Rinderbetrieb im Kreis Göttingen.
Laura Schneider
am 21.07.2026 - 13:19 Uhr | Zuletzt aktualisiert am 30.07.2026 - 10:30 UhrNach amtlicher Nachprobe steht fest: Der BTV-8-Verdacht bestätigte sich nicht. Die Restriktionszone wird angepasst.
Ein zunächst als positiv eingestufter Fall der Blauzungenkrankheit vom Serotyp 8 (BTV-8) in Niedersachsen hat sich im Nachhinein als Fehlbefund erwiesen. Das betroffene Rind aus dem Landkreis Göttingen war entgegen der ersten Untersuchungsergebnisse nicht mit dem Virus infiziert.
Nach Angaben des niedersächsischen Ministeriums für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz ergab eine amtlich veranlasste Nachbeprobung, dass keine Infektion mit BTV-8 vorliegt. Der ursprünglich am 17. Juli gemeldete Nachweis konnte damit nicht bestätigt werden.
Am Freitag, dem 17. Juli 2026, ist war das Blauzungenvirus des Serotyps 8 (BTV-8) n in einem Rinderbestand im Harz im Landkreis Göttingen nachgewiesen worden. Zu dem Zeitpunkt handelte es sich um den ersten Fall in Niedersachsen.
Bei den weiterführenden Untersuchungen am Friedrich-Loeffler-Institut fanden die Experten jedoch BTV-8-Impfvirus in der Blutprobe. Deshalb wurde eine amtliche Nachbeprobung des betroffenen Rindes angeordnet. Die anschließenden Laboranalysen ergaben, dass das Tier nicht mit dem Blauzungenvirus vom Serotyp 8 infiziert war.
Nach dem derzeitigen Kenntnisstand kommen zwei Erklärungen infrage: Entweder war das Rind entgegen den übermittelten Angaben doch gegen BTV-8 geimpft oder die für die Handelsuntersuchung entnommene Blutprobe wurde kontaminiert.
Nach dem zunächst positiven Befund hatten die Behörden eine Restriktionszone mit einem Radius von 150 Kilometern um den betroffenen Betrieb eingerichtet. Für die Verbringung BTV-empfänglicher Tiere in BTV-8-freie Gebiete galten innerhalb dieses Bereichs besondere Vorgaben.
Nachdem sich der Verdacht nicht bestätigt hat, wird die Restriktionszone nun wieder auf den Stand vom 17. Juli zurückgeführt. Damit sind derzeit in Niedersachsen nur noch der Landkreis Göttingen sowie Teile der Landkreise Goslar, Holzminden und Northeim von der BTV-8-Restriktionszone betroffen.
Bereits vor dem nun als Fehlalarm bestätigten BTV-8-Fall gehörten der Landkreis Göttingen sowie Teile der Landkreise Northeim, Holzminden und Goslar zur BTV-8-Restriktionszone. Hintergrund war ein Ausbruch des Virus Anfang Juni in einem Rinderbestand im hessischen Landkreis Fulda.
Nach dem aktuellen BTV-8-Fall wurde die Handelsrestriktionszone auf einen Radius von 150 Kilometern ausgeweitet. Dadurch fallen nun weitere Gebiete Niedersachsens unter die geltenden Beschränkungen.
Betroffen sind Landkreise im Süden des Bundeslandes sowie Bereiche der Landkreise Osnabrück, Nienburg, Diepholz, Verden, Heidekreis, Uelzen und Lüchow-Dannenberg.
Eine interaktive Karte mit allen betroffenen Gebieten finden Sie hier.
Für die Verbringung empfänglicher Tiere aus den BTV-8-Restriktionszonen in BTV-8-freie Gebiete Niedersachsens sowie anderer Bundesländer gelten festgelegte Auflagen und Beschränkungen. Weiterführende Informationen zu den geltenden Regelungen finden Sie hier.
Innerhalb der BTV-8-Sperrzone sowie bei der Verbringung in andere BTV-8-Restriktionszonen bestehen aus Sicht des Serotyps 8 keine Einschränkungen. Für den BTV-Serotyp 3 gelten innerhalb Deutschlands weiterhin keine Verbringungsbeschränkungen.
Schon seit Längerem gilt auch in Niedersachsen die Empfehlung, empfängliche Wiederkäuer gegen BTV-3 und BTV-8 zu impfen.
Es gibt keine Kreuzimmunität zwischen den Serotypen, das heißt, Impfungen gegen BTV-3 bieten keinen Schutz gegen eine Infektion mit BTV-8 und umgekehrt.
Mit Material von LAVES
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