Tausende Menschen wurden in Iran willkürlich inhaftiert, verhört, schikaniert und zu Unrecht strafrechtlich verfolgt, weil sie ihre Menschenrechte wahrgenommen hatten.
Ethnische Minderheiten
Ethnische Minderheiten, darunter arabische, aserbaidschanische, belutschische, kurdische und turkmenische Bevölkerungsgruppen, waren auch 2025 Menschenrechtsverletzungen ausgesetzt. So wurden sie z. B. diskriminiert, was Bildung, Beschäftigung, angemessenen Wohnraum und die Übernahme politischer Ämter betraf. Regionen, in denen ethnische Minderheiten lebten, mangelte es weiterhin an der nötigen Infrastruktur wie z. B. Wasserversorgung, was die Armut und Ausgrenzung der dortigen Bevölkerung noch verstärkte.
Persisch blieb die einzige Unterrichtssprache in Grund- und Sekundarschulen, was bedeutete, dass Kinder aus ethnischen Minderheiten keinen Unterricht in ihrer Muttersprache erhielten. Bei Schüler*innen, die kein Persisch sprachen, führte dies zu hohen Abbrecherquoten. Außerdem litten sie Berichten zufolge unter Demütigungen, Drangsalierungen und einem Mangel an Sicherheit im schulischen Umfeld. Im Februar 2025 lehnte das Parlament einen Gesetzentwurf ab, der Literaturunterricht in Minderheitensprachen vorsah.
Die Behörden diffamierten Personen, die sich für Minderheitenrechte stark machten, und stellten das friedliche Eintreten für diese Rechte als Bedrohung der territorialen Integrität dar.
Wer Menschenrechtsverletzungen kritisierte oder die Dezentralisierung bzw. Selbstverwaltung von Gebieten forderte, musste mit willkürlicher Inhaftierung, Verschwindenlassen, Folter und anderer Misshandlung, unfairen Gefängnisstrafen oder gar der Todesstrafe rechnen.
Zehntausende Angehörige der belutschischen Minderheit, darunter auch Kinder, erhielten nach wie vor keine Geburtsurkunden oder Ausweispapiere, sodass sie faktisch staatenlos und von öffentlichen Leistungen wie Bildung und Gesundheitsversorgung ausgeschlossen waren. Sie konnten weder Bankgeschäfte tätigen noch Ehen registrieren lassen. Als Staatenlose mussten sie zudem befürchten, in Nachbarländer abgeschoben zu werden.
Angehörige ethnischer Minderheiten waren unverhältnismäßig stark von Verstößen gegen ihr Recht auf Leben betroffen, einschließlich rechtswidrigen Tötungen und Todesurteilen.
Religiöse Minderheiten
Angehörige religiöser Minderheiten, darunter Baha'i, Christ*innen, Gonabadi-Derwische, Jüd*innen, sunnitische Muslim*innen und Yaresan (Ahl-e Haq), erlitten weiterhin zahlreiche systematische Menschenrechtsverletzungen. Sie wurden u. a. bezüglich Bildung und Beschäftigung, Adoption von Kindern, Nutzung von Gebetsstätten und Übernahme politischer Ämter diskriminiert.
Angehörige religiöser Minderheiten, die sich zu ihrem Glauben bekannten oder ihn praktizierten, wurden von den Behörden willkürlich inhaftiert, ungerechtfertigt verfolgt, gefoltert und anderweitig misshandelt.
Personen, deren Eltern als Muslim*innen geführt wurden, liefen Gefahr, willkürlich inhaftiert, gefoltert oder anderweitig misshandelt und wegen "Apostasie" (Abfall vom Glauben) zum Tode verurteilt zu werden, wenn sie zu einer anderen Religion konvertierten oder sich zum Atheismus bekannten.
Im Zuge der Repressionen nach dem Konflikt mit Israel verstärkten die Behörden auch die Unterdrückung von Baha'i, Christ*innen und Jüd*innen. Baha’i waren systematischer Verfolgung ausgesetzt, weil die staatliche Propaganda sie als israelische Spione darstellte. Zu den an ihnen verübten Menschenrechtsverletzungen zählten willkürliche Inhaftierungen, Hausdurchsuchungen, Entzug des Arbeitsplatzes, Ausschluss vom Studium, erzwungene Geschäftsschließungen, Beschlagnahmung und Zerstörung von Eigentum, Reiseverbote, Morddrohungen, unfaire Gerichtsverfahren, Haftstrafen und Verbannung. Zudem schändete man ihre Friedhöfe und verweigerte ihnen die Nutzung von Grabstätten.
Dutzende Jüd*innen wurden von den Behörden willkürlich vorgeladen, verhört und mit unbegründeten Spionageanklagen überzogen.
Die Behörden bezeichneten Teile der christlichen Gemeinschaft als "Söldner des Mossad", und die staatlichen Medien strahlten entsprechende "Geständnisse" inhaftierter Christ*innen aus. Die Behörden gingen zudem mit Razzien gegen Hauskirchen vor und nahmen christliche Konvertit*innen willkürlich fest.
LGBTI+
Für einvernehmliche gleichgeschlechtliche sexuelle Beziehungen drohten Strafen, die von Auspeitschung bis hin zur Todesstrafe reichten. 2025 wurden mehrere Männer aus diesem Grund verurteilt und ausgepeitscht.
Lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Menschen (LGBTI+) wurden kriminalisiert, was Gewalt und Diskriminierung Vorschub leistete und ihren Zugang zu Bildung, Beschäftigung, Wohnraum und Gesundheitsversorgung beeinträchtigte. Bei Angriffen aus homo- und transfeindlichen Motiven gab es weder Rechtsbehelfe noch Schutzmechanismen.
Wer sich nicht geschlechtskonform verhielt und in puncto Aussehen oder Kleidung von der staatlich vorgegebenen Vorstellung von Mann und Frau abwich, erhielt Gefängnis-, Geld- oder Körperstrafen.
Sogenannte Konversionsbehandlungen, die Folter und anderen Misshandlungen gleichkommen, waren staatlich anerkannt und wurden nach wie vor häufig angewandt, auch bei Minderjährigen. Für eine rechtlich anerkannte Änderung des Geschlechts waren Hormontherapien und chirurgische Eingriffe, einschließlich Sterilisation, erforderlich.
Lehrkräfte, Schulleitungen und Sicherheitsleute an Schulen schikanierten lesbische, schwule, bisexuelle, trans und intergeschlechtliche Schüler*innen und grenzten sie aus. Üblich waren auch Zwangsversetzungen an andere Schulen und Überweisungen zwecks Durchführung psychiatrischer und medizinischer Eingriffe, denen die Betroffenen nicht zugestimmt hatten.
Die Regierung und die staatlichen Medien setzten ihre Hassreden gegen LGBTI+ fort.
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