Bewaffnete Konflikte und der zunehmende Einsatz autoritärer Praktiken trafen 2025 Millionen Menschen in Nordafrika und dem Nahen Osten schwer.
Die meisten Staaten im Nahen Osten und in Nordafrika verhängten 2025 Todesurteile.
Iran vollstreckte die höchste Anzahl an Hinrichtungen seit Jahrzehnten. Maßgeblich verantwortlich für diese Eskalation waren der verstärkte Einsatz der Todesstrafe als Mittel politischer Unterdrückung und bei Drogendelikten. Massenhinrichtungen führten zu friedlichen Sitzblockaden und Hungerstreiks in Gefängnissen. "Ehebruch" wurde auch weiterhin mit Steinigung bestraft. Ethnische Minderheiten waren nach wie vor unverhältnismäßig häufig von der Todesstrafe betroffen.
Saudi-Arabien richtete Hunderte von Menschen wegen verschiedener Verbrechen hin, auch wegen Drogendelikten sowie terrorismusbezogener Straftaten. Die meisten der wegen Drogendelikten Hingerichteten waren ausländische Staatsangehörige, die mit zusätzlichen Hürden für ein faires Gerichtsverfahren konfrontiert waren. Unter den Menschen, die wegen "Terrorismus" hingerichtet wurden, befanden sich unverhältnismäßig viele Schiit*innen. Zahlreiche Hinrichtungen erfolgten aufgrund von Ta’zir-Delikten – Ermessensdelikten, für die gesetzlich keine bestimmte Strafe vorgeschrieben ist. Im Zuge einer beunruhigenden Entwicklung ließ Saudi-Arabien mindestens zwei junge Männer wegen Straftaten hinrichten, die sie als Minderjährige begangen hatten.
Auch in Ägypten, Irak, Kuwait und den Vereinigten Arabischen Emiraten wurden Hinrichtungen durchgeführt. Algerien und Kuwait weiteten den Anwendungsbereich der Todesstrafe auf Drogendelikte aus.
Die Regierungen müssen unverzüglich ein offizielles Hinrichtungsmoratorium verfügen, mit dem Ziel, die Todesstrafe vollständig abzuschaffen.
Wirtschaftliche und soziale RechteDie schweren wirtschaftlichen und sozialen Krisen 2025 in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas trafen eine Bevölkerung, die bereits unter Konflikten, finanziellen Notlagen, den Auswirkungen des Klimawandels sowie dem Fehlen eines allgemeinen Sozialversicherungssystems litt. Die am stärksten betroffenen Gemeinschaften waren bereits unterversorgt und lebten unter Bedingungen, die ihre wirtschaftlichen und sozialen Rechte, darunter die auf Gesundheit, Wasser, Wohnraum und einen angemessenen Lebensstandard, aushöhlten. Wer für seine sozioökonomischen Rechte demonstrierte, sah sich häufig Repressionen ausgesetzt.
Millionen in Armut lebende Menschen in Ägypten waren mit neuen Härten konfrontiert. Im August 2025 ratifizierte der ägyptische Präsident eine Mietrechtsreform zur Beendigung langjähriger Mietverträge. Außerdem wurden weitere Maßnahmen erlassen, die die Bezahlbarkeit von Wohnraum für Menschen mit niedrigem Einkommen gefährdeten. Textilarbeiter*innen, die im Januar an einem Streik teilgenommen hatten, wurden festgenommen und anschließend entlassen.
Die Regierungen mehrerer Länder, unter ihnen auch die Golfstaaten, schützten Arbeitsmigrant*innen nicht vor extremer Ausbeutung und anderen Menschenrechtsverletzungen. Sie verweigerten ihnen zudem das Recht, unabhängige Gewerkschaften zu gründen.
Die abrupte und unverantwortliche Einstellung der US-amerikanischen Auslandshilfe Anfang 2025 führte zur Gefährdung der Gesundheit und der Menschenrechte von Millionen von Menschen im Nahen Osten und in Nordafrika, die auf humanitäre Hilfe angewiesen waren. Im Jemen schilderten Mitarbeiter*innen von Hilfsorganisationen Amnesty International, dass die Entscheidung der USA, die Entwicklungshilfe zu kürzen, zur Einstellung lebensrettender Hilfs- und Schutzmaßnahmen führte. Davon betroffen waren die Behandlung von Mangelernährung bei Kindern, Schwangeren und stillenden Müttern, sichere Unterkünfte für Überlebende geschlechtsspezifischer Gewalt sowie die Gesundheitsversorgung von Kindern, die an Cholera und anderen Krankheiten leiden.
Die Regierungen müssen die wirtschaftlichen und sozialen Rechte der Menschen gewährleisten, u. a. durch die Einrichtung umfassender Sozialsysteme, die allen Menschen, auch ausgegrenzten Gruppen, einen angemessenen Lebensstandard, einschließlich Nahrung, Wasser und Wohnraum, sowie den Zugang zu grundlegenden Leistungen wie Gesundheitsversorgung und Bildung ermöglichen. Die Regierungen müssen das Recht der Beschäftigten auf unabhängige Gewerkschaften und auf Streik respektieren und den arbeitsrechtlichen Schutz auf alle Arbeitsmigrant*innen ausweiten.
Recht auf eine gesunde UmweltDie Menschen in den Ländern des Nahen Ostens und Nordafrikas litten auch 2025 unter schweren und oft lebensbedrohlichen Folgen der Klimakrise. Dazu zählten extreme Wetterereignisse und Wasserknappheit sowie eine unzureichende Umweltpolitik. In Ländern wie Jordanien, Libanon, Marokko und Syrien herrschte ein schwerer Wassernotstand. Dieser untergrub das Recht auf Wasser, Gesundheit und einen angemessenen Lebensstandard und traf ländliche Gemeinden, Flüchtlinge und Haushalte mit niedrigem Einkommen unverhältnismäßig stark.
Auch in Iran taten die Behörden nichts, um gegen die Umweltzerstörung im Land anzugehen, von der vor allem marginalisierte Bevölkerungsgruppen betroffen waren. Die Umweltkrise war gekennzeichnet durch den Verlust von Ökosystemen, die Erschöpfung des Grundwasserspiegels, Wasserverschmutzung, Abholzung, Landabsenkungen, die Abnahme der Wasserreserven und eine Verschlechterung der Bodenqualität sowie Luftverschmutzung, die Tausende von Todesfällen verursachte.
Die Umweltpolitik der Staaten mit hohen Erdöl- und Gasvorkommen war durchweg unzureichend. Die Regierungen ergriffen weder angemessene Maßnahmen, um den Klimawandel zu stoppen oder seine Folgen zu bewältigen, noch boten sie den am stärksten davon betroffenen Menschen ausreichend Unterstützung an. Bahrain baute seine Öl- und Gasproduktion aus, Kuwait gehörte weiterhin zu den Ländern mit dem weltweit höchsten Pro-Kopf-Ausstoß an Treibhausgasen, Katar blieb einer der weltweit führenden Exporteure von Flüssigerdgas, und Saudi-Arabien gehörte gemessen an der Bevölkerungszahl auch 2025 zu den zehn größten CO₂-Emittenten weltweit.
Durch die Zerstörungen Israels im Gazastreifen gelangten Giftstoffe in die Wassersysteme und verursachten eine dauerhafte Verschmutzung.
Die Regierungen müssen dringend Maßnahmen zum Klimaschutz ergreifen. Dazu zählen die Reduzierung der CO₂-Emissionen und die Beendigung der Förderung und Nutzung fossiler Brennstoffe.
Rechte von Binnenvertriebenen, Flüchtlingen und Migrant*innenDie verheerenden politischen, humanitären und wirtschaftlichen Krisen im Jahr 2025 führten zu einem Anstieg der Zahl der Menschen, die auf der Suche nach Sicherheit ihre Heimat verließen. Viele von ihnen wurden dabei Opfer von Menschenrechtsverletzungen. Millionen Menschen waren bereits Binnenvertriebene oder wurden im Irak, in Israel, im Libanon, in Libyen, den Besetzten Palästinensischen Gebieten, Syrien und im Jemen vertrieben. In zahlreichen Ländern verletzten staatliche und/oder nichtstaatliche Akteure regelmäßig die Rechte von Vertriebenen. In ganz Libyen verübten Sicherheitskräfte, Milizen, bewaffnete Gruppen und andere nichtstaatliche Akteure auch 2025 systematisch und in großem Ausmaß Menschenrechtsverstöße an Flüchtlingen und Migrant*innen, ohne dass diese geahndet wurden. Außerdem fingen die von der EU unterstützte Küstenwache in Westlibyen sowie den Libysch-Arabischen Streitkräften (Libyan Arab Armed Forces – LAAF) nahestehende Spezialkräfte der Marine und die bewaffnete Gruppe Tarik Ben Zeyad in Ostlibyen insgesamt 25.000 Menschen – mehr als im Vorjahr – auf See ab und brachten sie an Land zurück.
Die mehr als eine Million Binnenvertriebenen im Irak litten auch weiterhin unter sich verschlimmernden Bedingungen aufgrund ihrer anhaltenden Vertreibung. Viele hatten Schwierigkeiten, Zugang zu lebenswichtigen Leistungen wie Gesundheitsversorgung, Wasser und Wohnraum zu erhalten. Auch in Lagern für Binnenvertriebene in der Autonomen Region Kurdistan-Irak verschlechterten sich die Lebensbedingungen.
Aus Iran wurden mehr als 1,8 Mio. Afghan*innen, darunter unbegleitete und von ihren Eltern getrennte Minderjährige, rechtswidrig abgeschoben oder gezwungen, nach Afghanistan zurückzukehren. Die Abschiebungen gingen mit gewaltsamen Razzien, Personenkontrollen und willkürlichen Festnahmen einher. Afghan*innen, die in Iran blieben, waren Gewalt und Diskriminierung ausgesetzt.
In Tunesien war die Migrations- und Asylpolitik von massiven Menschenrechtsverletzungen geprägt, von denen vorwiegend Schwarze Flüchtlinge, Asylsuchende und Migrant*innen betroffen waren. Öffentliche Äußerungen von Parlaments- und Regierungsangehörigen trugen zur Verschlimmerung der rassistischen Gewalt gegen Schwarze Migrant*innen bei. Staatsbedienstete führten routinemäßig lebensbedrohliche kollektive und rechtswidrige Abschiebungen nach Libyen und Algerien durch, oft nach rücksichtslosen Abfangmanövern auf See oder rassistisch motivierten Festnahmen und häufig begleitet von Folter und anderen Misshandlungen, darunter auch eine entmenschlichende sexualisierte Gewalt. Die fortgesetzte Aussetzung des Zugangs zu Asyl durch die Regierung führte zur Verschlimmerung der Menschenrechtsverletzungen gegenüber Asylsuchenden und Flüchtlingen.
Ab April 2025 führten algerische Sicherheitskräfte verstärkt Massenfestnahmen und kollektive Abschiebungen von Schwarzen und rassifizierten Migrant*innen, Asylsuchenden und Flüchtlingen durch. Hunderte Flüchtlinge und Migrant*innen wurden nach ihrer kollektiven Abschiebung durch die tunesischen und algerischen Behörden in Libyen willkürlich festgenommen. Sie und Tausende weiterer Flüchtlinge und Migrant*innen in Libyen wurden auf unbestimmte Zeit unter grausamen und unmenschlichen Bedingungen festgehalten und Folter und anderen Misshandlungen ausgesetzt.
Die Behörden müssen rechtswidrige Inhaftierungen und Abschiebungen von Flüchtlingen, Asylsuchenden und Migrant*innen beenden, die Grundsätze der Nicht-Zurückweisung (Non-Refoulement) und der Nichtdiskriminierung achten und die freiwillige und sichere Rückkehr von Binnenvertriebenen in ihre Herkunftsgebiete gewährleisten.
Diskriminierung Frauen und MädchenIm gesamten Nahen Osten und in Nordafrika waren Frauen und Mädchen auch 2025 sowohl durch Gesetze als auch im Alltag diskriminiert. Das betraf ihre Bewegungsfreiheit, Meinungsfreiheit, körperliche Selbstbestimmung sowie Fragen zu Erbrecht, Scheidung, Arbeitsmöglichkeiten und politischer Teilhabe. Geschlechtsspezifische Gewalt – einschließlich Femiziden – war weiterhin weit verbreitet, und die Behörden gingen konsequent nicht gegen die vorherrschende Straflosigkeit vor.
Das irakische Parlament räumte religiösen Sekten mehr Befugnisse im Familienrecht ein, insbesondere in Bezug auf Ehe und Scheidung. Dies sorgte für eine Vertiefung religiöser Spaltungen und führte zu einer stärkeren Gefährdung der Rechte von Frauen. Außerdem stellte das Parlament weder häusliche Gewalt unter Strafe noch hob es problematische und diskriminierende Artikel des Strafgesetzbuches auf, wie etwa jene, die sogenannte "Ehrenmorde" oder Körperstrafen milderten. Häusliche Gewalt und andere Formen geschlechtsspezifischer Gewalt waren nach wie vor weit verbreitet.
Die Behörden in Iran behandelten Frauen und Mädchen auch 2025 als Menschen zweiter Klasse und verweigerten ihnen u. a. gleiche Rechte in Bezug auf Heirat, Scheidung, die Staatsangehörigkeit von Kindern, Sorgerecht, Beschäftigung, Erbschaftsangelegenheiten und Zugang zu politischen Ämtern. Das gesetzliche Heiratsalter für Mädchen lag nach wie vor bei 13 Jahren. Angesichts des umfassenden Widerstands gegen die Kopftuchpflicht sahen sich die Behörden gezwungen, von gewaltsamen Massenfestnahmen wie in den Vorjahren abzusehen und die Umsetzung eines neuen Gesetzes zur Zwangsverschleierung auszusetzen. Allerdings griffen die Behörden weiterhin auf bestehende Gesetze und Vorschriften zurück, um die Zwangsverschleierung am Arbeitsplatz, an Universitäten und in anderen öffentlichen Einrichtungen durchzusetzen. Frauen und Mädchen, die sich dem widersetzten, wurden schikaniert, angegriffen, willkürlich festgenommen, mit Geldstrafen belegt oder verloren ihren Studien- oder Arbeitsplatz.
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